Gerichte kommen allmählich zur Besinnung
Zwei Syrer haben gegen ihre Abschiebung Eilanträge gestellt. Diese wurden nun vom Verwaltungsgericht DÜSSELDORF abgelehnt, da es in ihrer Heimat keine relevante Gefahr mehr gibt. Ähnlich hatte bereits im September das KÖLNER Verwaltungsgericht entschieden. Das Verwaltungsgericht KARLSRUHE entschied im Mai, dass es keinen Grund mehr dafür gebe, Entscheidungen über Asylanträge von Syrern in Deutschland aufzuschieben