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Polizei gewichtete Hautfarbe zu stark

„Das Amtsgericht Mitte hat das Land Berlin aufgrund eines Verstoßes gegen das Antidiskriminierungsgesetz (LADG) verurteilt. Die Richterin sieht in der Datenabfrage zweier Polizisten nach einer Polizeikontrolle eine rassistische Handlung. Das Land muss einem schwarzen Mann deswegen 500 Euro Entschädigung zahlen. Darüber berichtet LTO.“ 
 
„Entscheidend für das Urteil ist das Berliner Antidiskriminierungsgesetz (LADG). Dieses bundesweit einmalige Gesetz erleichtert Klägern die Beweisführung massiv. Es reicht aus, Indizien für eine Diskriminierung vorzulegen. Durch die Beweislastumkehr muss dann der Staat beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Das ist der Polizei hier nicht gelungen, da sie nicht beweisen konnte, dass sie aus anderen Motiven als Rassismus gehandelt hat.“