Zum Inhalt springen

Prinz Reuß und seine rechten Kumpanen als Justizopfer?

„Zu diesem Schluss könnte man auch ohne jegliche Sympathie für den Adligen bei einer entsprechenden Verurteilung durchaus kommen. Früher verlangte der Bundesgerichtshof nachgewiesene organisatorische Verdichtung und Arbeitsteilung für eine Verurteilung nach § 129a; bei losen, digital  vernetzten Gruppen wie der Reuß-Truppe verschwimmt diese Grenze zunehmend. Eine Anwendung des § 129a ohne solche Beweise für systematisch geplanten Terror werten Juristen und Kritiker als VORVERLAGERUNG  des STRAFRECHTS.“