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Warum die Corona-Verord­nungen verfassungswidrig sind

  • von
Heidelberg
Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, erklärt, warum der Shutdown verfassungswidrig ist und warum dies der größte Rechtsskandal ist, den die Bundesrepublik Deutschland je erlebt hat

2 Gedanken zu „Warum die Corona-Verord­nungen verfassungswidrig sind“

  1. Dr. Henning Waschk

    Natürlich brauchen wir jetzt eine Exit-Strategie. Zur Zeit übertreffen sich die Medien damit, immer neue Infektionszahlen zu nennen. Nun kann ich bei einer unbekannten Bedrohung verstehen, dass die Schutzschilde hochgefahren werden. Aber mittlerweile – und hier beziehe ich mich auf Berichte und Aussagen von BBC, Herrn Prof Streeck und anderen Kollegen von ihm, lässt sich die Bedrohung weitaus genauer abschätzen.
    Was nun fehlt sind fundierte Daten, mit denen dann die bislang als sehr extrem empfundenen Maßnahmen des Bundes und der Länder zielorientiert angepasst werden können.
    Das Ziel ist ja nicht, das Virus auszurotten oder die Infektionsrate zu stoppen, sondern die Überlastung des Gesundheitssystems aufgrund einer begrenzten Kapazität der Intensivstationen zu verhindern. Nun, dies geht einher mit dem Schutz des gefährdeten Personenkreises, weil dieser dann einen entsprechend schweren Krankheitsverlauf aufzeigen würde. Und ja, auch jüngere und gesunde Menschen können einen schweren Krankheitsverlauf zeigen. Deren Anzahl scheint aber statistisch nicht relevant zu sein, so dass hier keine Bedrohung für unser Gesundheitssystem entspringt. Da mittlerweile Krankenhäuser Krurzarbeit anmelden und laut des DIVI-Intensivregisters haben wir derzeit 22.595 Intensivbetten verfügbar. Diese sind zu 75% belegt. Insgesamt sind allerdings „nur“ 2.602 Intensivbetten mit COVID-19 Patienten belegt. Hinzu kommt, dass binnen 24h weitere 8-9000 Betten zusätzlich aufgebaut werden könnten (z. B. Bundeswehr). Somit ist hier aus meiner Sicht eine Entspannung der Lage zu verzeichnen.
    Der Schutz des gefährdeten Personenkreises (älter Menschen mit signifikanten Erkrankungen / Schwächung des Immun- und Herz-Kreislaufsystems) allein geht mit Sicherheit einfacher als die grundsätzliche Verhinderung der Ausbreitung. Letztendlich zeigen derzeit 91% keine bis kaum signifikante Symptome. Es muss einen Weg geben zwischen Hysterie und Lethargie. Letztendlich zeigen Länder wie Schweden ja auch, dass die Katastrophe ausbleibt, selbst wenn die Bürgerrechte nicht beschnitten werden.

  2. Frau Bahner hat gestern, am 10.4., ihre Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verloren.
    nach dieser Niederlage will sie in diesem Staat, der kein Rechstaat mehr ist, nicht mehr als Rechtsanwältin arbeiten. Die verfassungswidrigen Grundrechtsbeschränkungen beschreibt sie in ihren Ausführungen als „größten Rechtsskandal in der Geschichte der Bundesrepublik“. Ich teile diese Einschätzung.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte den Eilantrag der Rechtsanwältin Beate Bahner zu den massiven Grundrechtseinschränkungen durch Corona in Deutschland abgelehnt, da er unzulässig sei. Grund der Ablehnung: Bahner hätte den Klageweg auf Landesebene einhalten müssen – und so wie wir ganz unten anfangen… Außerdem hätte sie die klage nicht ausreichend begründet und zu pauschal gehalten.

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