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Dr. Paul Brandenburg wurde am Berliner Flughafen festge­nommen

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„Die Staatsanwaltschaft Berlin begründet den Haftbefehl damit, dass Brandenburg seinen zuletzt bekannten Wohnsitz abgemeldet habe, ohne einen neuen Aufenthaltsort mitzuteilen. „Dass der Beschuldigte sich regelmäßig in Berlin aufhalten mag, ist unerheblich, weil ihn diese Aufenthalte nicht für das Ermittlungs- beziehungsweise Strafverfahren erreichbar machen“, teilte Staatsanwalt Michael Thomas Petzold dieser Zeitung mit. 

Dabei geht es um eine juristisch wichtige Unterscheidung. Der Haftbefehl stützt sich nach übereinstimmenden Angaben der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung auf den Haftgrund der Flucht gemäß Paragraf 112 Absatz 2 Nummer 1 der Strafprozessordnung. Die Justiz geht also davon aus, dass Brandenburg bereits flüchtig war. Nicht, dass er sich künftig einem Verfahren entziehen werde.“