„Auch Antifa-Logo und Hammer und Sichel fallen unter Brandenburgs Verbot in Schulen.
Lehrer müssen einen Verstoß sofort unterbinden und geeignete Maßnahmen gegen den betreffenden Schüler ergreifen. Zudem ist das zuständige staatliche Schulamt zu informieren. Bei minderjährigen Schülern müssen auch die Eltern benachrichtigt werden.
Bei der Vielzahl an politisch eindeutig links orientierten Lehrern ist es jedoch zu bezweifeln, ob das Kennzeichenverbot gleichermaßen für Links und Rechts durchgesetzt wird.“