Klatsche für Zwangsgebühren-„Komiker“
In der Klage des ehemaligen deutschen Cybersicherheitschefs Prof. Arne Schönbohm gegen Jan Böhmermann und das ZDF zeichnet sich eine Niederlage ab. Der Richter geht von „unwahren Tatsachenbehauptungen aus“, die „in schwerem Maße herabwürdigend“ gewesen seien