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War zu erwarten

  • von
„Tichys Einblick“ schreibt:
 
„Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert und der Landtagsabgeordnete Stephan Bothe wurden in einem grundgesetzwidrigen Verfahren durch die jeweiligen Wahlausschüsse als Kandidaten für die Kommunalwahl ausgeschlossen (TE berichtete). Ihnen wurde in einem skandalösen Akt das passive Wahlrecht entzogen und das aktive Wahlrecht der Bürger im Landkreis Friesland und im Landkreis Lüneburg für die Kommunalwahlen eingeschränkt.
 
Dagegen stellte Martin Sicherts und Stephan Bothes Rechtsanwalt einen Eilantrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Sowohl das Verwaltungsgericht Oldenburg, als auch das Verwaltungsgericht Lüneburg lehnten diese Anträge ab.“